Deutschland: Batteriegesetz & Verpackungsverordnung
Bezüglich der Rücknahme und Verwertung von Verkaufs- und Versandverpackungen erfüllen wir in Deutschland seit vielen Jahren die Anforderungen der Verpackungsverordnung sowie ab 1. Januar 2019 die des Verpackungsgesetzes.
Bezüglich der Rücknahme und Verwertung von Akkus und Gerätebatterien sind wir dem "Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS)" angeschlossen und sind beim Umwelt Bundesamt registriert.
An dieser Stelle weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es gesetzlich verboten ist, Batterien und Akkus über die Müllsammlung zu entsorgen. Sie können Batterien und Akkus in einer kommunalen Sammelstelle oder im einschlägigen Handel vor Ort unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Akkus und Batterien aus unserem Sortiment aber auch in unserer Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben.
Alle gesammelten Batterien und Akkus werden recycelt und wiederverwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink, Nickel und Lithium wieder zurückgewinnen. Ohne das Recycling von Lithium-Ionen-Akkus wird der Bedarf an Rohmaterialien für Fahrzeug-Akkus in den folgenden Jahrzehnten kaum zu decken sein. Batterierecycling ist einer der leichtesten Umweltschutzbeiträge an dem Sie aktiv teilnehmen können.
Vielen Dank fürs Mitmachen.
Erläuterungen zu weiteren Bereichen:
REACH-Richtlinie - Chemikalienverordnung
- RoHS-, WEEE-, EuP-Richtlinie und ElektroG
